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Warum du das lesen solltest
Der EU AI Act ist da, die Kennzeichnungspflichten kommen im August 2026 – aber wie setzt man das konkret um? Wenn du in Marketing, E-Commerce, Packaging-Design oder Content-Produktion arbeitest, stehst du vor praktischen Fragen: Wo platziere ich das Label auf einer Produktverpackung? Reicht „Serviervorschlag" als Kennzeichnung? Was mache ich bei Print-Materialien, wo es kein „Hover" oder „Click" gibt? Und was ist eigentlich verständlicher für Nutzer: „AI-generated" oder „Simulated"?
Der erste Draft des Code of Practice der EU zur Kennzeichnung gibt Antworten auf das Wie - aber er zeigt auch, wo die größten Umsetzungsprobleme liegen. Dieser Artikel hilft dir, die Anforderungen zu verstehen und pragmatisch zu handeln - bevor 2026 kommt. Teil eins meiner vierteiligen Serie zum Thema „Deepfakes, Kennzeichnungspflicht und KI generierte Bilder“.
Der Code of Practice Draft (veröffentlicht Dezember 2024) konkretisiert erstmals, wie die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 des EU AI Act in der Praxis aussehen sollen. Die wichtigsten Eckpunkte:
„Clear and distinguishable" bei „first exposure"
Die Kennzeichnung muss klar erkennbar und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erfolgen.Das bedeutet:
Interim-Icon: AI/KI/IA
Bis ein finales EU-weites Icon entwickelt ist, soll ein Interim-Icon mit den Buchstaben „AI", „KI" oder „IA" (je nach Sprache) verwendet werden. Das finale Icon soll später interaktiv werden – mit zusätzlichen Infos zur Art der KI-Nutzung (z. B. „fully AI-generated" vs. „AI-assisted").
Platzierung nach Medientyp
Der Draft unterscheidet nach Modalität :
Barrierefreiheit
Kennzeichnungen müssen zugänglich sein – z. B. durch Alt-Text, Audio-Hinweise oder ausreichenden Kontrast.
Hier wird es konkret – und kompliziert. Denn der Draft adressiert primär digitale Kanäle (Websites, Social Media, Video-Plattformen). Aber was ist mit Print und Packaging ?
Das Problem: Keine Interaktivität am Regal
Eine Produktverpackung hat:
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kunde aus dem Packaging-Design fragte uns: „Wir nutzen KI, um Produktfotos mit stylischen Hintergründen zu erstellen – das Produkt selbst ist echt fotografiert, aber der Hintergrund ist KI-generiert. Müssen wir das auf der Verpackung kennzeichnen? Und wenn ja: wie?"
Mögliche Lösungen (pragmatisch, nicht final)
Unsere Einschätzung:
Packaging ist eine Grauzone . Der Draft sagt explizit, dass Definitionen, Scope und Exceptions in separaten Commission Guidelines behandelt werden. Bis diese vorliegen, empfehlen wir:
Der Draft schlägt ein „AI"-Icon vor – aber ist das die beste Wahl?
Problem 1: „AI" ist technologie-zentriert, nicht risiko-zentriert
„AI-generated" sagt dem Nutzer: „Hier wurde KI verwendet." Aber es sagt nicht , ob das ein Risiko ist. Ein harmloses Mood-Bild und ein gefährlicher Deepfake bekommen das gleiche Label – das führt zu Labeling-Fatigue .
Problem 2: „Deepfake" ist emotional aufgeladen
„Deepfake" klingt nach Manipulation und Gefahr. Für ein Ferienhaus-Foto, das von Sommer auf Winter umgestellt wurde, ist das Over-Labeling .
Alternative: „Simulated" oder „Altered"
Einige Experten schlagen vor, statt „AI-generated" Begriffe wie „Simulated" oder „Altered" zu verwenden – weil sie beschreiben, was passiert ist , nicht welche Technologie verwendet wurde.
Beispiel:
Unsere Einschätzung:
Die Wording-Frage ist noch nicht geklärt . Der Draft schlägt „AI" vor, aber die finale Taxonomie steht aus. Du solltest jetzt schon intern testen , welche Formulierungen bei deiner Zielgruppe am besten verstanden werden.
Der Draft unterscheidet klar nach Medientyp :
Bilder (statisch)
Video
Audio
Text
Praxisproblem:
Was ist mit Multimodal-Content (z. B. ein Social-Media-Post mit Bild + Text)? Muss beides gekennzeichnet werden? Der Draft lässt das offen.
Auch wenn vieles noch unklar ist, kannst du jetzt schon anfangen:
Schritt 1: Kontext-Klassifizierung
Nutze die Matrix aus Artikel 1:
Schritt 2: Disclosure-Level festlegen
Schritt 3: Kanalspezifische Umsetzung
Schritt 4: Dokumentation
Halte fest:
Mehr dazu in Artikel 3.
Der Draft ist da – aber viele Fragen bleiben offen.
Wenn du jetzt schon Prozesse und Entscheidungsbäume aufsetzt, bist du 2026 nicht nur compliant – du hast auch einen Wettbewerbsvorteil.
Unsere Empfehlung:
Wenn du Unterstützung brauchst: Wir beraten Unternehmen dabei, pragmatische Compliance-Prozesse aufzusetzen – ohne Bürokratie, mit klaren Leitplanken.
Bei diesem Artikel hatte ich digitale UnterstĂĽtzung: KI hat beim Research und beim Formulieren geholfen, die Endredaktion und inhaltliche Verantwortung liegen bei mir als Autor.


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